Inhalt für die ASBLs und Arbeitnehmer·innen der
Deutschsprachigen Gemeinschaft
Diese Seite unserer Website richtet sich speziell an die ASBLs, die sich auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft befinden. Ihr Ziel ist es, in deutscher Sprache einen Überblick über die vom Fonds angebotenen Dienstleistungen und Maßnahmen zu geben, die die Weiterbildung der Arbeitnehmer·innen des Sektors unterstützen.
Der Fonds 4S bietet eine finanzielle Unterstützung für jede Art von Weiterbildungs- oder Begleitungsprojekt, das für die angestellten Arbeitnehmer·innen der ASBLs der paritätischen Kommissionen 329.02 und 329.03 organisiert wird. Der Fonds kann die Kosten für die Leistungen der Trainer·innen, die Teilnahmegebühren an der Weiterbildung sowie die Kosten für die Gebärdensprachdolmetschung übernehmen.
Unter bestimmten Bedingungen können auch die Reisekosten von Anbietern aus Deutschland übernommen werden, die sich zu ASBLs auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft begeben.
1. Das maximal zulässige Budget (« budget maximum autorisé » – BMA)
1.1. Was ist das maximal zulässige Budget (BMA)?
Das maximal zulässige Budget (BMA) ist die Obergrenze der Finanzierungen, auf die ein Verein Anspruch erheben kann, um die Weiterbildung des Personals und – unter bestimmten Bedingungen – der Ehrenamtlichen, Freiwilligen und Verwaltungsratsmitglieder zu unterstützen.
Ein BMA wird vom Fonds automatisch für alle Vereine festgelegt, die:
- mindestens 0,25 Vollzeitäquivalente beschäftigen,
- bei der ONSS eingetragen sind (die drei Ziffern vor der ONSS-Nummer müssen 362 oder 762 sein),
- sich auf dem Gebiet der Französischen oder Deutschsprachigen Gemeinschaft befinden.
Das BMA wird für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt, entsprechend der Dauer des Aktionsplans des Fonds.
1.2. Wie hoch ist das BMA Ihrer ASBL?
Die Höhe des für den Zeitraum 2026–2028 festgelegten maximal zulässigen Budgets (BMA) hängt von der Anzahl der in Ihrer ASBL beschäftigten Vollzeitäquivalente ab. Die Beträge sind wie folgt:
1.3. Was wird im BMA berücksichtigt?
Alle vom Fonds gewährten Finanzierungen zur Unterstützung der Weiterbildung werden im BMA berücksichtigt. Es handelt sich um:
- die Einschreibungen zu Weiterbildungen aus dem FormAction-Katalog sowie aus den vom Fonds anerkannten Katalogen,
- die Finanzierungen, die der Fonds für jede Weiterbildung gewährt, für die der Arbeitgeber einen Finanzierungsantrag über die Aktionen „schlüsselfertig“ (clé sur porte) oder „maßgeschneidert“ (sur mesure) einreicht:
- Die Aktion „Clé sur porte“ ermöglicht Ihnen eine Finanzierung für jede Weiterbildung, die bereits im Angebot eines Anbieters Ihrer Wahl existiert.
- Die Aktion „Sur mesure“ ermöglicht Ihnen eine Finanzierung für Weiterbildungen und Begleitungen – individuell oder kollektiv –, die von einem Weiterbildungsanbieter (frei wählbar) erstellt oder angepasst werden, um spezifische Bedürfnisse der ASBL und/oder der Teilnehmer·innen gezielt zu erfüllen.
1.4. Möglichkeit einer Abweichung (Dérogation)
Wenn die ASBL ihr gesamtes BMA ausschöpft, kann der Arbeitgeber einen begründeten Antrag auf Abweichung an den Verwaltungsrat des Fonds richten (per einfache E-Mail an fonds-4S@apefasbl.org).
Der Antrag wird geprüft und im Falle einer Zustimmung wird das BMA der ASBL auf die nächsthöhere Stufe angehoben (+ 2.600 €).
Pro Aktionsplan kann nur ein einziger Antrag auf Abweichung eingereicht werden.
2. Die abgestimmte Weiterbildungspolitik (Politique Concertée de formation – PCF)
2.1. Welche Erwartungen hat der Fonds für den Zeitraum 2026–2028?
Hier sind die Erwartungen des Fonds hinsichtlich der Einführung einer abgestimmten Weiterbildungspolitik (PCF) für den Zeitraum 2026–2028:
Um von den Finanzierungen des Fonds im Rahmen des Aktionsplans 2026–2028 profitieren zu können, muss die ASBL über eine abgestimmte Weiterbildungspolitik (PCF) oder einen Weiterbildungsplan verfügen.
Diese Information ist uns über das Formular zur PCF (hier herunterladbar) zu übermitteln, gleichzeitig mit dem ersten Finanzierungsantrag im Rahmen des Aktionsplans 2026–2028. Die Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanträge wird ausgesetzt, bis wir dieses Dokument erhalten haben.
Wenn die ASBL über eine PCF oder einen Weiterbildungsplan verfügt, füllen Sie bitte Teil A des Formulars aus. Liegt keine PCF oder kein Weiterbildungsplan vor, muss Teil B des Formulars ausgefüllt werden; dieser wird dann vom Verwaltungsrat des Fonds als Antrag auf Abweichung geprüft.
Die Erstellung Ihrer PCF oder Ihres Weiterbildungsplans muss innerhalb eines Jahres nach Ihrem ersten Finanzierungsantrag im Rahmen des Aktionsplans 2026–2028 begonnen und spätestens bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.
Das Formular zur PCF (hier herunterladbar) ist zu übermitteln:
- per E-Mail (fonds-4S@apefasbl.org) mit Kopie an mindestens zwei Gewerkschaftsvertreter·innen von zwei verschiedenen Gewerkschaften (hier herunterladbar),
- gleichzeitig mit Ihrem ersten Finanzierungsantrag im Rahmen dieses Aktionsplans.
Die Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanträge wird ausgesetzt, bis wir dieses Dokument erhalten haben.
Die ASBL ist nicht verpflichtet, eine abgestimmte Weiterbildungspolitik oder einen Weiterbildungsplan einzuführen. Der Fonds ermutigt jedoch ASBLs mit mehr als 2 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), eine kollektive Reflexion zu diesem Thema einzuleiten.
2.2. Welche Dokumente sind an uns zu übermitteln?
Wenn Ihre ASBL mindestens 10 Vollzeitäquivalente beschäftigt oder über ein Organ der sozialen Konzertierung verfügt, ist ausschließlich das Formular zur PCF gemäß den oben beschriebenen Modalitäten an uns zu übermitteln.
Die von Ihnen intern erstellten Dokumente (Weiterbildungsplan, Weiterbildungscharta, Weiterbildungspolitik usw.) müssen nicht an uns übermittelt werden.
2.3. Möchten Sie Unterstützung bei diesem Vorgehen?
Klicken Sie hier, um sich über alle angebotenen Dienstleistungen und Maßnahmen zu informieren, die Sie bei der Einführung Ihrer abgestimmten Weiterbildungspolitik unterstützen.
3.Maßnahmen zur Unterstützung der Weiterbildung
3.1. Der FormAction-Katalog und die vom Fonds anerkannten Kataloge
3.1.1. FormAction-Katalog
Dieser Weiterbildungskatalog richtet sich an alle ASBLs des frankophonen Non-Profit-Sektors, einschließlich der ASBLs des sozio-kulturellen und sportlichen Sektors der paritätischen Kommissionen 329.02 und 329.03.
Es werden Ihnen fast 400 Weiterbildungen angeboten, die in fünf Bereiche gegliedert sind:
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Interne Beziehungen innerhalb der Arbeitsteams
- Managementinstrumente für Organisationen
- Beziehungen zum begünstigten Publikum
- Methoden und Werkzeuge für Intervention und Animation
Der FormAction-Katalog bietet ausschließlich Weiterbildungen in französischer Sprache an.
3.1.2. Anerkannte Kataloge (« Catalogues conventionnés »)
Alle Weiterbildungen aus den anerkannten Katalogen stehen den ASBLs der paritätischen Kommissionen 329.02 und 329.03 offen.
Der Zugang zu diesen Weiterbildungen ist erleichtert, da Sie sich lediglich bei dem Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl für die gewünschte Weiterbildung anmelden müssen. Die Kosten werden vollständig und automatisch vom Fonds übernommen, ohne dass Sie ein Dossier einreichen müssen. Ein Pauschalbetrag, der je nach Anbieter variiert, wird automatisch im BMA der ASBL berücksichtigt.
Die Weiterbildungen werden ausschließlich in französischer Sprache organisiert.
Hier ist die Liste der vom Fonds 4S anerkannten Kataloge:
3.2. Die Aktion „clé sur porte“
3.2.1. Was ist die Aktion „clé sur porte“?
Die Aktion „clé sur porte“ ermöglicht Ihnen eine Finanzierung für eine Weiterbildung, die bereits im üblichen Angebot eines Weiterbildungsanbieters existiert. Die Weiterbildung muss vom Anbieter bereits konzipiert sein. Das Thema der Weiterbildung ist frei wählbar, ebenso wie der Weiterbildungsanbieter.
Es kann sich um eine Weiterbildung handeln:
- individuell oder kollektiv,
- in Präsenz oder online,
- in Ihren Räumlichkeiten oder beim Weiterbildungsanbieter,
- in Belgien oder im Ausland.
3.2.2. Wie unterstützt der Fonds?
Jede Unterstützung des Fonds im Rahmen dieser Aktion wird im maximal zulässigen Budget (BMA) Ihrer ASBL berücksichtigt.
Die Unterstützung des Fonds beträgt pro eingereichtem Dossier höchstens:
- 15 € pro Stunde und pro Teilnehmer·in,
- 100 € pro Tag und pro Teilnehmer·in,
- 700 € pro Weiterbildung und pro Teilnehmer·in.
Zusätzliche Unterstützung:
- Für jede Weiterbildung, die von einer gehörlosen oder schwerhörigen Person besucht wird, kann der Fonds 4S zusätzlich die Kosten für die Gebärdensprachdolmetschung übernehmen, ohne dass dies das BMA Ihrer ASBL beeinflusst (hier klicken für weitere Informationen).
- ASBLs, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ansässig sind, können eine Unterstützung für die Reisekosten von Weiterbildungsanbietern erhalten, bis zu maximal 100 € pro Tag (oder pro Weiterbildungseinheit). Diese Unterstützung wird im BMA der ASBL berücksichtigt.
3.2.3. Wie läuft das Verfahren zur Einreichung eines Antrags auf Unterstützung ab?
Einreichung des Antrags
Das Formular für den Unterstützungsantrag muss vor, während oder nach der Weiterbildung eingereicht werden, jedoch spätestens 60 Kalendertage nach dem letzten Weiterbildungstag. Diese Frist ist zwingend: Nach Ablauf dieser Frist ist das Dossier nicht mehr zulässig.
Nach Abschluss der Weiterbildung sind uns folgende Belege zu übermitteln:
- Rechnung(en)
- Zahlungsnachweis(e)
- Teilnahmebestätigung(en)
Diese Belege können uns zu einem anderen Zeitpunkt als das Antragsformular übermittelt werden. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass das Formular innerhalb der oben genannten Frist bei uns eingeht!
Bearbeitungsfristen Ihres Antrags
Der Fonds teilt seine Entscheidung spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung des Antrags mit. Je früher Sie Ihr Dossier einreichen, desto früher erhalten Sie eine Antwort.
Nützliche Links und Dokumente
Nachstehend finden Sie alle nützlichen Links sowie die herunterzuladenden Dokumente:
Einreichung Ihres Antrags online
Falls Sie noch keinen Zugang zur Plattform haben, übermitteln Sie uns bitte das Formular für den Zugangsantrag.
3.3. Die Aktion „sur mesure“
3.3.1. Was ist die Aktion „sur mesure“?
Die Aktion „sur mesure“ ermöglicht Ihnen eine Finanzierung für Weiterbildungen und Begleitungen, die von einem Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl erstellt oder angepasst werden, um gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse der ASBL und/oder der Teilnehmer·innen einzugehen.
Es kann sich um eine Weiterbildung oder Begleitung handeln:
- organisiert in Ihren Räumlichkeiten oder beim Weiterbildungsanbieter,
- in Präsenz oder online (siehe unten „Zulässige Formate“).
Im Rahmen des Aktionsplans 2023–2025 war die Aktion „maßgeschneidert“ auf kollektive Weiterbildungen und Begleitungen für Gruppen von mindestens zwei Teilnehmer·innen beschränkt. Ab 2026 ermöglicht diese Aktion auch die Finanzierung von individuell besuchten Weiterbildungen und Begleitungen. Damit diese förderfähig sind, müssen sie ein Thema behandeln, das in direktem Zusammenhang mit der Funktion des/der Teilnehmer·in steht und für das eine Weiterbildung aus einem „Katalog“ nicht geeignet ist, um die spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen.
3.3.2. Wie unterstützt der Fonds?
Im Rahmen der Aktion „maßgeschneidert“ beträgt die Unterstützung des Fonds für Weiterbildungs- oder Begleitkosten höchstens 100 € pro Stunde, für maximal 8 Stunden pro Tag. Jede Unterstützung des Fonds im Rahmen dieser Aktion wird im maximal zulässigen Budget (BMA) Ihrer ASBL berücksichtigt.
Zusätzliche Unterstützung:
- Für jede Weiterbildung, die von einer gehörlosen oder schwerhörigen Person besucht wird, kann der Fonds 4S zusätzlich die Kosten für die Gebärdensprachdolmetschung übernehmen, ohne dass dies das BMA Ihrer ASBL beeinflusst (hier klicken für weitere Informationen).
- ASBLs, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ansässig sind, können eine Unterstützung für die Reisekosten von Weiterbildungsanbietern erhalten, bis zu maximal 100 € pro Tag (oder pro Weiterbildungseinheit). Diese Unterstützung wird im BMA der ASBL berücksichtigt.
3.3.3. Wie läuft das Verfahren zur Einreichung eines Antrags auf Unterstützung ab?
Einreichung des Antrags
Das Formular für den Unterstützungsantrag muss vor, während oder nach dem Projekt eingereicht werden, jedoch spätestens 60 Kalendertage nach Projektende. Diese Frist ist zwingend: Nach Ablauf dieser Frist ist das Dossier nicht mehr zulässig. Die Belege können später übermittelt werden.
Die bei der Einreichung Ihres Finanzierungsantrags vorzulegenden Dokumente sind:
- Formular für den Unterstützungsantrag
- Ausgefüllte Teilnehmertabelle
- Dokument, das bestätigt, dass das Projekt „maßgeschneidert“ erstellt wurde, um spezifische Bedürfnisse Ihrer Vereinigung oder der Teilnehmer·innen zu erfüllen (detailliertes Angebot, Vereinbarung, E-Mail-Austausch mit dem Anbieter usw.).
Bearbeitungsfristen Ihres Antrags
Der Fonds teilt seine Entscheidung spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung des Antrags mit. Je früher Sie Ihr Dossier einreichen, desto früher erhalten Sie eine Antwort.
Mögliche Vorauszahlung
Zu Beginn des Projekts können Sie eine Forderungserklärung übermitteln, um eine Vorauszahlung von 50 % des bewilligten Betrags zu erhalten.
Abschluss des Dossiers (nach Projektende)
Die folgenden Dokumente müssen spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Projektende übermittelt werden:
- Forderungserklärung
- Rechnung(en)
- Zahlungsnachweis(e)
- Teilnahmebestätigung(en)
- Evaluationsformular
Nützliche Links und Dokumente
Nachstehend finden Sie alle nützlichen Links sowie die herunterzuladenden Dokumente:
Einreichung Ihres Antrags online
Falls Sie noch keinen Zugang zur Plattform haben, übermitteln Sie uns bitte das Formular für den Zugangsantrag.